Der DATA ACT ist da

Für alle Hersteller von vernetzten Geräten und Cloud-Diensten gibt es ab September 2025 neue Pflichten, die im DATA ACT konkretisiert sind. Der DATA ACT als europäische Verordnung gilt unmittelbar mit Gesetzeswirkung in den Mitgliedsstaaten der EU. Den Gesetzestext finden Sie hier.

Benutzer von vernetzten Geräten erhalten ein Auskunftsrecht darüber, was die Geräte – übrigens vom Smartphone über Smart-Watches bis zum zum vernetzten Automobil – an Daten sammeln und müssen diese auf Anfrage bereitstellen.

Natürlich ergibt sich hier eine große Überschneidungsmenge mit personenbezogenen Daten – aber den Auskunftsanspruch haben hier nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische.

Der deutsche Gesetzgeber hat (Stand 05.09.2025) noch keine Informationen darüber veröffentlicht, wie Beratung und Kontrolle des Gesetzes umgesetzt werden sollen – ob durch Landesbehörden, Bundesnetzagentur oder BfDI (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit). Aufgrund der Überschneidungsmenge mit personenbezogenen Daten werden (zumindest dafür) die Landesbehörden zuständig sein.

In jedem Falle müssen Hersteller (in der Verordnung Dateninhaber genannt) die Daten auf Anfrage bereitstellen (ab 12.09.2025) und für ab dem 12.09.2026 in den Verkehr gebrachte Produkte ab dem 12.09.2026 standardmäßig bereitstellen.

In der Benutzeroberfläche des Gerätes muss es also dann eine Funktion geben, die die Daten zum Download anbietet oder direkt anzeigt.

Viele Geräte zeigen heute nur einen Bruchteil der Daten an, die durch Sensoren gewonnen, gespeichert und an den Hersteller übertragen werden.

Hier möchte der europäische Gesetzgeber Transparenz schaffen.