Der Landtag Baden-Württemberg hat Anfang Februar 2026 ein Gesetz beschlossen, das das Landesdatenschutzgesetz und weitere Regelungen modernisiert. Ziel ist vor allem, klarere Spielregeln für den Einsatz neuer Technologien zu schaffen – insbesondere für Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz (KI). Das Gesetz definiert zentrale KI-Begriffe, stellt klar, unter welchen Voraussetzungen KI in Behörden eingesetzt werden darf, und regelt auch Themen wie den Umgang mit anonymisierten bzw. synthetischen Daten sowie das Training und Testen von KI-Systemen.
Ein wichtiger Teil betrifft außerdem den „Videoschutz“: Die Regeln zur Videoüberwachung werden angepasst, unter anderem wird die maximale Speicherfrist für Aufzeichnungen verlängert. Man beachte die neue Formulierung, die sprachlich den Schutz in den Vordergrund stellen soll, und nicht Überwachung. Zusätzlich werden neue Vorschriften für Videoüberwachung in nicht öffentlich zugänglichen Bereichen und für andere technische Überwachungsformen eingeführt. Tonaufnahmen sollen dabei möglichst vermieden werden; wenn sie ausnahmsweise entstehen, müssen sie sehr schnell automatisch gelöscht werden.
Neben dem Datenschutz enthält das Gesetz auch Änderungen in anderen Bereichen, etwa im E-Government-Recht (Automatisierung von Verwaltungsabläufen) und beim Informationsfreiheitsrecht. Insgesamt soll das Paket Rechtssicherheit schaffen: für Behörden, die moderne IT einsetzen, und für Bürgerinnen und Bürger, deren Daten dadurch verarbeitet werden.